Aufnahmebedingungen für die Mitgliedschaft

Der Deutsche Wellness Verband setzt bei mit Mitgliedern mit bestimmten beruflichen oder geschäftlichen Ausrichtungen einen Qualifikations- bzw. Qualitätsstandard voraus. Dies sichert uns ein Niveau, das unseren Status als Qualitätsgemeinschaft sichert.

Hier finden Sie die aktuell gültigen Aufnahmebedinungen:

 

Medical Wellness

Aufnahmebedingungen für Medical Wellness Einrichtungen (Kliniken, Hotels)

  1. Klar erkennbare Ausrichtung auf Wellness orientierte Gesundheitsgäste
    Unterbringung in modernen und komfortablen Gästezimmern, in Kliniken mindestens 20% Doppelzimmer, attraktive und gepflegte Räumlichkeiten einschließlich Restaurantbereich (mindestens 3-Sterne-Hotelniveau), naturnahe Lage.
  2. Gastronomisches Angebot mit Wellness-Bezug
    Überwiegendes Angebot an gesundheitlich wertvollen Speisen (vollwertig, schmackhaft, frisch) sowie professionelle Angebote für Gäste mit speziellen Ernährungsbedürfnissen (diabetesgerecht, vegan, vegetarisch, fettarm oder fettfrei, lactosefrei, glutenfrei, etc.).
  3. Attraktiver und gepflegter Wellness-Bereich
    Die Ausstattung beinhaltet mindestens Pool, Sauna/Dampfbad, Fitness-/Gymnastikraum, therapeutischer Anwendungs-/Behandlungsbereich, Diagnostikbereich, Lehrbereich (Beratungs-/Schulungs¬räume), angenehme Aufenthaltsmöglichkeiten.
  4. Qualifizierte Gesundheits- und Behandlungsprogramme
    Programme und Arrangements basieren auf einem ganzheitlichen und wissenschaftlich fundierten Gesundheitsverständnis mit durchgehender Kombination von bewegungstherapeutischen, balneophysikalischen, physiotherapeutischen, psychologischen und ernährungstherapeutischen Verfahren. Strukturierte Maßnahmen zur Lebensstilmodifikation (Bewegung, Körperpflege, Ernährung, Stress-Abbau) mit schriftlicher Anleitung für langfristige Fortführung im Lebensalltag. Gesundheitsprogramme sind in entsprechend ausgestatteten Räumlichkeiten, mit zeitgemäßer technischer Ausstattung und in didaktisch günstiger Form von qualifiziertem Fachpersonal in kleinen Gruppen anzubieten. Einzelberatung zu den verschiedenen Fachbereichen (Ernährung, Bewegung, Entspannung und Stressbewältigung, fachspezifische Medizin je nach Indikationsgebiet) sollte im Angebot enthalten sein. Alle Programme sind auf positive Gesundheitsziele und Empowerment auszurichten (Vermittlung von Stärken und Fähigkeiten, damit der Gast in größerem Maße über seine Gesundheit selbst bestimmen kann).
  5. Qualifizierte Gästebetreuung unter ärztlicher Leitung
    Ärztliche Eingangs- und Abschlussuntersuchung mit einem auch für medizinische Laien verständlichen Bericht. Während des Medical Wellness Programms, das auf Basis medizinischer Anamnese und Untersuchung ärztlich empfohlen wird, findet mindestens ein weiterer Termin („Visite“) mit dem betreuenden Arzt statt, auf Wunsch kann der Gast darüber hinaus eine tägliche ärztliche Sprechstunde besuchen. Ausgebildete Fachkräfte mit adäquatem Berufsabschluss für Behandlung, Beratung und Training. Der leitende Arzt muss über mindestens fünfjährige Erfahrung in der Anwendung von Naturheilverfahren, medizinischen Kuren und/oder Wellness-Konzepten verfügen. Bei Durchführung spezieller Methoden müssen entsprechende Legitimation und Qualifizierung nachgewiesen werden. Der Gast wird interdisziplinär durch Fachteams - immer unter der leitenden Gesamtverantwortung eines Arztes - betreut.
  6. Servicequalität und Kundenorientierung
    Aufschlussreiches Informationsangebot (Prospekte, Internet), besondere Servicequalität und Kundenfreundlichkeit in allen Bereichen. Täglicher Zugang zu den selbst nutzbaren Wellness-Angeboten, individuelle Anwendungen bzw. Behandlungen, ganzjährig an mindestens 5 Tagen in der Woche, davon mindestens ein Wochenendtag. Durchführung und Dokumentation von internen Qualitätsmanagement-Maßnahmen, gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für Selbstzahler
  7. Förderung des sozialen Wohlbefindens
    Unaufdringliches Angebot von Programmen und Aktivitäten, die das Gemeinschaftserlebnis fördern, kulturelle Unterhaltung bieten oder das Kennenlernen der umgebenden Region und Natur ermöglichen.
  8. Gesundheitsschutz, Nichtraucherschutz
    Die Einrichtung muss grundsätzlich rauchfrei sein. Erlaubt sind abgeschlossene Räume für Raucher.
  9. Umweltschutz
    Ressourcen-Schonung, Müllvermeidung, ökologisches Bewusstsein bei der Betriebsführung, Hinweise an den Gast, sich umweltbewusst zu verhalten.

Aufnahmebedingungen für Arztpraxen 

  1. Ganzheitliches diagnostisches und therapeutisches Konzept der Praxis: Verknüpfung von schulmedizinischen, naturheilkundlichen und/oder komplementären Methoden.
  2. Mindestens drei unterschiedliche Angebote von verhaltensmedizinischen Leistungen in Form von Beratungen, Schulungen, Kursen aus den Handlungsfeldern medizinische Selbsthilfe, Bewegung, Ernährung, Stressbalance, Nikotinentwöhnung und mentale Fitness (Lebensstil-Medizin).
  3. Nachgewiesene seriöse Aus- und Fortbildungen für alle angebotenen Leistungen.
  4. Aktive Beteiligung der Praxis an kommunalen, gesundheitsfördernden Netzwerken (z.B. mit Vereinen, Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, Wellness-Instituten, Fitness-Studios).
  5. Respektvolles und partnerschaftliches Arzt-Patienten-Verhältnis. Der Arzt agiert als Gesundheits-Coach. Er stärkt die gesundheitliche Kompetenz des Patienten.
  6. Transparenz und korrekte Informationen in Bezug auf angebotene und beabsichtige Leistungen, Kosten (bei Privatliquidation) und Alternativen.
  7. Patienten erhalten neutrale, mediale Informationen zu den sie betreffenden gesundheitlichen Problemen (Krankheitsrisiken, -entstehung, -verlauf, Behandlungsmöglichkeiten) nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand.
  8. Vorbildliche Servicequalität und spürbare Dienstleistungsmentalität im gesamten Praxis-Team.
  9. Kooperativer Führungsstil und positives Betriebsklima, unter anderem durch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitszufriedenheit im Praxisteam.
  10. Architektur und Einrichtung vom Gebäude bis hin zum einzelnen Behandlungsraum schaffen eine angenehme Wohlfühl-Atmosphäre, die entspannt, Angst reduziert und Selbstheilungskräfte des Patienten aktiviert.

Hotellerie & Tourismus

Aufnahmebedingungen für Hotelbetriebe

  1. Klar erkennbare Ausrichtung als Wellness-Hotel mit besonderer Gastlichkeit und Service-Qualität, spürbar durch eine umfassende Wohlfühl-Atmosphäre und die persönliche Ansprache des Gastes.
  2. Ein durchgehendes Angebot an gesundheitlich wertvollen Gerichten (schmackhafte Vital-Küche, Frischekonzept) und besondere Aufmerksamkeit gegenüber dem Gast mit gesundheitsorientierten Ernährungswünschen.
  3. Ein moderner, hinreichend großer Wellnessbereich mit Pool, Sauna, Dampfbad, Fitness-/Gymnastik-Raum, Beauty-Abteilung, Anwendungsbereich und angenehmen Aufenthaltsmöglichkeiten.
  4. Qualifizierte Wellness-Programme/-Pauschalen mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis und mit verständlichen Erklärungen für den Gast, in einem ausgewogenen Verhältnis von passiven und aktiven Wellness-Angeboten.
  5. Ein unaufdringliches Angebot von Aktionen und Aktivitäten, die das Gemeinschaftserlebnis fördern.
  6. Tipps, Anregungen und Anleitungen für den Gast aus dem Wellness-Angebot (Bewegung, Ernährung, Stress-Abbau, Körperpflege/ -behandlung) zum Mitnehmen für zu Hause.
  7. Nur adäquat qualifizierte Fachkräfte für Behandlung, Beratung und Training im Wellnessbereich.
  8. Die Nutzbarkeit der Wellness-Angebote an 7 Tagen in der Woche.
  9. Schutz vor Tabakqualm durch festes Kontingent an Nichtraucher-Zimmern und rauchfreie öffentliche Bereiche im Hotel, insbesondere in Restaurants und im gesamten Wellness-Bereich.
  10. Schutz der Umwelt durch umweltbewusste, möglichst natürliche Betriebsführung, die deutlich ein ökologisches Bewusstsein und Engagement erkennen läßt.

Bäder & Thermen

Aufnahmebedingungen für Bäder- und Thermen-Betriebe

  1. Konzept: Das Angebot und die Gestaltung der Anlage richtet sich schwerpunktmäßig an Wellness-Gäste. Die Anlage dient vornehmlich der Förderung von Gesundheit und Erholung der Besucher.
  2. Badebereich: Im Badebereich stehen neben einem Hauptbecken mit vielen gesundheitsorientierten Wasserattraktionen (z.B. Nackenduschen, Massagedüsen, Luftsprudel; keine Spassattraktionen wie Wasserrutschen etc.) zusätzliche Badeangebote zur Verfügung, sodass insgesamt mindestens 3 verschiedene Beckentemperaturen angeboten werden. Wünschenswert ist ein Becken mit Mineral- oder Thermalwasser (auch Sole).
  3. Saunabereich: Es gibt mindestens 3 verschiedene Saunen und / oder Dampfbäder sowie zugeordnete, ausreichende Abkühleinrichtungen.
  4. Behandlungen: Der Anwendungsbereich bietet mindestens 2 verschiedene Behandlungsformen (z.B. Massagen, Wannenbäder, Packungen) mit je mindestens 2 unterschiedlichen Dienstleistungen (z.B. für Massagen: Rückenmassage, Aromatherapie, Lomi-Lomi, Pantai Luar, Shiatsu).
  5. Fitness: Ein auf Gesundheit ausgerichteter Fitnessbereich mit einem gleichwertigen Angebot von Cardio- und Krafttrainingsgeräten sowie qualifizierter Betreuung ist wünschenswert (nicht verpflichtend).
  6. Ruhebereich: Es sind angemessene Ruhezonen mit Liegen vorhanden. Erlebnis- und Sinnesräume sind wünschenswert.
  7. Verpflegung: Im gastronomischen Bereich wird unabhängig vom Gesamtumfang des Angebots ein erheblicher Anteil an gesundheitlich wertvollen Speisen und Getränken vorgehalten (deutliche Unterscheidung von Convenience- und gesundheitlich wertvollen Speisen und Getränken für den Gast).
  8. Funktionalität: Das Erlebnis des Gastes läuft von der ersten Information bis zum Verlassen des Gebäudes reibungslos ab. Der Aufbau der Anlage ist gut strukturiert und ermöglicht dem Gast, sich problemlos zwischen den verschiedenen Bereichen zu bewegen (unterschiedliche Tarifzonen zugelassen).
  9. Bau und Technik: Die Anlage befindet sich in einwandfreiem baulichen und hygienischen Zustand und bietet eine hohe Wasser- und Luftqualität.
  10. Service- und Betreuungsqualität: Der Gast wird vom Betreten bis zum Verlassen der Anlage ausschließlich von adäquat ausgebildeten Fachkräften betreut, die sich neben ihrem berufsspezifischen Können auch durch hohe Servicequalität auszeichnen.



Spa & Beauty

Aufnahmebedingungen für Solo-Selbständige und Kosmetik-Praxen mit bis zu 2 Mitarbeitern/-innen:

Ausbildung der Kosmetikerinnen:
Mindestens 1 Jahr Kosmetikschule mit Abschluss
Mindestens 1 Jahr Praktikum
Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung

Falls der Besuch einer Kosmetikschule verkürzt ist:
Mindestens 1 Jahr Praktikum,
Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung

Falls mindestens 1 Jahr Kosmetikschule, aber kein Praktikum:
Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung

Falls nur eine Ausbildung im Crash-Kurs ohne Praktikum absolviert wurde:
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung

Zusatzausbildung:
Mindestens 1 bis 2 Zusatzausbildungen, z.B.:

  • Lymphdrainage nach Dr. Vodder
  • Shiatsu
  • Gesundheitsberater
  • Ernährungsberater
  • Gymnatikausbildung
  • Fitness-Trainer
  • Heilpraktiker
  • etc.

Über die Anerkennung entscheidet der Vorstand.

Praktikantinnen:
Mindestens. 1 Jahr Schule und keine Erlaubnis für die Durchführung von Behandlungen.
Ab August 2003 zählen auch Lehrlinge - diese allerdings nicht als Mitarbeiter, die am Kunden arbeiten.

Weitere Mitarbeiter/-innen:
Falls es Mitarbeiter/-innen  aus anderen Bereichen wie Masseure, Physiotherapeuten, etc. gibt, muss auch eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen werden.

Infrastruktur des Studios/Instituts:

  • Mindestens 60 qm Fläche
  • Mindestens 1 Gesichtskabine
  • Mindestens 1 Körperkabine
  • 1 Dusche, optimal: 1 Badewanne

Behandlungen:
Gesichtsbehandlungen
:
Mindestens 10 verschiedene Gesichtsbehandlungen

Körperbehandlungen:

  • Massagen
  • Körperpackungen
  • und/oder verschiedene Körperbehandlungen: wie z.B. Thalasso, Ayurveda, etc.

Produkte:
Mindestens 2 Depots von namhaften Firmen, die mit ihrer Produktphilosophie den Wellness-Gedanken vertreten, z.B. Thalgo, Babor, etc.

 

Aufnahmebedingungen für Kosmetik-Praxen (ab 3 Mitarbeitern/-innen):

Ausbildung der Kosmetikerinnen:
Mindestens 1 Jahr Kosmetikschule mit Abschluss
Mindestens 1 Jahr Praktikum
Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung

Falls der Besuch einer Kosmetikschule verkürzt ist:
Mindestens 1 Jahr Praktikum,
Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung

Falls mindestens 1 Jahr Kosmetikschule , aber kein Praktikum:
Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung

Falls nur eine Ausbildung im Crash-Kurs ohne Praktikum absolviert wurde:
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung

Zusatzausbildung:
Mindestens 1 bis 2 Zusatzausbildungen, z.B.:

  • Lymphdrainage nach Dr. Vodder
  • Shiatsu
  • Gesundheitsberater
  • Ernährungsberater
  • Gymnatikausbildung
  • Fitness-Trainer
  • Heilpraktiker
  • etc.

Über die Anerkennung entscheidet der Vorstand.

Praktikantinnen:
Mindestens. 1 Jahr Schule und keine Erlaubnis für die Durchführung von Behandlungen.
Ab August 2003 zählen auch Lehrlinge - diese allerdings nicht als Mitarbeiter, die am Kunden arbeiten.

Weitere Mitarbeiter/-innen:
Falls es Mitarbeiter/-innen  aus anderen Bereichen wie Masseure, Physiotherapeuten, etc. gibt, muss auch eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen werden.

Infrastruktur des Studios/Instituts:

  • Mindestens 80 qm Fläche
  • Mindestens 2 Gesichtskabinen
  • Mindestens 1 Körperkabine
  • Ein Bereich für Beratung
  • 1 Dusche, optimal: 1 Badewanne

Behandlungen:
Gesichtsbehandlungen:
Mindestens 10 verschiedene Gesichtsbehandlungen

Körperbehandlungen:

  • Massagen
  • Körperpackungen
  • Verschiedene Körperbehandlungen: wie z.B. Thalasso, Ayurveda, etc.

Produkte:
Mindestens 2 Depots von namhaften Firmen, die mit ihrer Produktphilosophie den Wellness-Gedanken vertreten, z.Β. Thalgo, Babor, etc.

 

Aufnahmebedingungen für Spas und Day Spas:

1. Mitarbeiter-Qualifizierung Kosmetik:

Ausbildung:
Mindestens 1 Jahr Kosmetikschule mit Abschluss
Mindestens 1 Jahr Praktikum
Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung

Falls der Besuch einer Kosmetikschule verkürzt ist:
Mindestens 1 Jahr Praktikum,
Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung

Falls mindestens 1 Jahr Kosmetikschule , aber kein Praktikum:
Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung

Falls nur eine Ausbildung im Crash-Kurs ohne Praktikum absolviert wurde:
Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung

Weitere Ausbildungen/Qualifikationen:
Je nach Angebotsspektrum des Day Spas abgeschlossene Ausbildungen der jeweils zuständigen Mitarbeiter/-innen, z.B.:

  • Lymphdrainage nach Dr. Vodder
  • Shiatsu
  • Gesundheitsberater
  • Ernährungsberater
  • Gymnatikausbildung
  • Fitness-Trainer
  • Heilpraktiker
  • etc.

Die Anerkennung erfolgt durch den Vorstand.

Praktikantinnen:
Mindestens. 1 Jahr Schule und keine Erlaubnis für die Durchführung von Behandlungen.
Ab August 2003 zählen auch Lehrlinge - diese allerdings nicht als Mitarbeiter, die am Kunden arbeiten.

2. Infrastruktur:

  • Mindestens 200 qm Fläche
  • Rezeption
  • Separater Umkleidebereich
  • Mindestens 2 Gesichtskabinen
  • Mindestens 2 Körperkabinen
  • Mindestens je eine Dusche und Wanne für Behandlungen
  • Im Spa Bereich: mindestens zwei der typischen Einrichtungen: Sauna, Dampfbad, Rasul, Hamam, Erlebnisduschen, Tepidarium, Whirlpool, Schwimmbad, etc.
  • Separater Ruhe- und Entspannungsbereich
  • Bereich für gastronomisches Angebot

3. Programm/Angebot:

Gesichtsbehandlungen:
Mindestens 10 verschiedene Gesichtsbehandlungen

Körperbehandlungen:
Mindestens 4 der folgenden Behandlungen/Anwendungen

  • Eine Form von Bädern ( Blüten, Algen, Molke, Sauerstoff, usw.)
  • Eine Form von Körperpackungen (Algen, Schlamm, Creme, Heu, usw.)
  • Eine Form von Massagen ( Shiatsu, La Stone, Lomi Lomi Nui, Thai-Massage, usw.)
  • Eine Form von Körperanwendungen ( Thalasso., Vino, Ayurveda, usw.)

Beratung:

  • Erstellung von Pflegeplänen
  • Beratung zur Körperpflege
  • Mindestens ein weiteres qualifiziertes Beratungsangebot aus den Bereichen Ernährung, Entspannung/Stressabbau, Bewegung/Fitness, Lebensführung

Gastronomie:
Mindestens warme und kalte Getränke sowie Snacks und/oder Salate

Produkte:
Mindestens 2 Depots von namhaften Firmen, die mit ihrer Produktphilosophie den Wellness-Gedanken vertreten, z.Β. Thalgo, Babor, etc.

Wellnessmassagen

Aufnahmebedingungen für Personen (Solo-Selbständige) und Betriebe aus dem Bereich Wellnessmassagen:

  1. Die betriebliche Infrastruktur umfasst mindestens eine Rezeption, einen separaten Behandlungsbereich mit mindestens einem abgetrennten Behandlungsraum (Kabine) mit Sitzgelegenheit und einer ausreichenden Kleiderablage, sowie sanitäre Räumlichkeiten (WC, Handwaschbecken).
  2. Alle Räumlichkeiten zeichnen sich durch einen hygienisch einwandfreien Zustand aus (Hygieneplan, Hand-Desinfektionsspender).
  3. Kunden erleben eine klar erkennbare Service-Qualität, spürbar durch ein gut strukturiertes Informationsangebot (Internet, Prospekte), eine umfassende räumliche und menschliche Wohlfühl-Atmosphäre und eine sprachlich verständliche Ansprache sowie fachlich kompetente Betreuung.
  4. Der Betrieb ist mindestens an fünf Tagen in der Woche geöffnet, davon ein Tag am Wochenende.
  5. Das Angebot umfasst insbesondere qualifizierte Massagen und vergleichbare Körperanwendungen zur Förderung des Wohlbefindens und der Entspannung sowie qualifizierte Beratung zur selbständigen Förderung der Gesundheit zu Hause.
  6. Kunden erhalten in der jeweiligen Landessprache Anleitungen und Anregungen zur gesundheitlichen Prävention (z.B. Entspannung, Stress-Abbau, Selbstmassage, Bewegung und Dehnung, Ernährung) in mündlicher oder schriftlicher Form. Damit soll die Eigenaktivität für ein besseres gesundheitliches Wohlbefinden gefördert werden.
  7. Es gibt ein kleines, gesundes Getränke- und Snack-Angebot, z.B. frisches Obst, hochwertige Tees, Mineralwasser, etc.
  8. Der gesamte Betrieb ist vollständig rauchfrei. Die Betriebsführung ist umweltbewusst und umweltschonend.
  9. Die Qualifikation der behandelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss durch einen fundierten Ausbildungsabschluss im jeweiligen Berufs-/Tätigkeitsfeld nachgewiesen werden (Zertifikate müssen bei Antragstellung in Kopie vorgelegt werden). Für angebotene spezielle Methoden und Techniken müssen entsprechende aussagekräftige Fort- oder Weiterbildungszertifikate nachgewiesen werden (Vorlage der entsprechenden Zertifikate). Alle Nachweise in ausländischer Sprache (außer Englisch) müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Alle am Gast tätigen Mitarbeiter/innen müssen mindestens über Grundkenntnisse der örtlichen Landessprache und des für die Tätigkeit notwendigen Fachvokabulars verfügen.
  10. Die Räume dienen ausschließlich der gewerblichen Nutzung. Der Betrieb muss eine Gewerbeanmeldung, die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen (muss in Kopie nachgewiesen werden!)

Thai-Massage & Thai Spa

Aufnahmebedingungen für Personen (Solo-Selbständige) und Betriebe aus dem Bereich Thai-Massage und Thai Spa:

  1. Die betriebliche Infrastruktur umfasst in Thai-Massagebetrieben eine Rezeption, einen separaten Behandlungsraum mit Sitzgelegenheit und einer ausreichenden Kleiderablage sowie sanitäre Räumlichkeiten (WC, Handwaschbecken). Die Infrastruktur in einem Thai Spa umfasst eine Rezeption mit Empfangs- und Beratungsbereich, einen separaten Behandlungsbereich mit mindestens zwei getrennten Behandlungsplätzen (Kabinen) jeweils mit Sitzgelegenheit und einer ausreichenden Kleiderablage, ein typisches Spa-Element (z.B. Sauna, Dampfbad, Infrarotkabine, Pool) sowie sanitäre Räumlichkeiten (WC, Handwaschbecken).
  2. Alle Räumlichkeiten zeichnen sich durch einen hygienisch einwandfreien Zustand aus (Hygieneplan, Hand-Desinfektionsspender).
  3. Kunden erleben eine klar erkennbare Service-Qualität, spürbar durch ein gut strukturiertes Informationsangebot (Internet, Prospekte), eine umfassende räumliche und menschliche Wohlfühl-Atmosphäre und eine sprachlich verständliche Ansprache sowie fachlich kompetente Betreuung.
  4. Der Betrieb ist mindestens an fünf Tagen in der Woche geöffnet, davon ein Tag am Wochenende.
  5. Das Angebot umfasst insbesondere qualifizierte traditionelle Thai-Massagen, Körperanwendungen und Behandlungsrituale sowie qualifizierte Beratung zur selbständigen Pflege des Körpers und der Gesundheit zu Hause.
  6. Kunden erhalten Anleitungen und Anregungen in der jeweiligen Landessprache zur eingenständigen gesundheitlichen Prävention (z.B. Entspannung, Stress-Abbau, Selbstmassage, Bewegung und Dehnung, Ernährung) in mündlicher oder schriftlicher Form. Damit soll die Eigenaktivität für ein besseres gesundheitliches Wohlbefinden gefördert werden.
  7. Es gibt ein kleines, gesundes Getränke- und Snack-Angebot, z.B. frisches Obst, hochwertige Tees, Mineralwasser, etc.
  8. Der gesamte Betrieb ist vollständig rauchfrei. Die Betriebsführung ist umweltbewusst und umweltschonend.
  9. Die Qualifikation der behandelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss durch einen fundierten Ausbildungsabschluss im jeweiligen Berufsfeld, insbesondere in der traditionellen thailändischen Körperarbeit, durch Zertifikat(e)nachgewiesen werden. Für angebotene spezielle Methoden und Techniken müssen entsprechende aussagekräftige Fort- oder Weiterbildungszertifikate nachgewiesen werden. Alle Nachweise in ausländischer Sprache (außer Englisch) müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden. Alle am Gast tätigen Mitarbeiter/innen müssen mindestens über Grundkenntnisse der deutschen Sprache und des für die Tätigkeit notwendigen Fachvokabulars verfügen.
  10. Die Räume dienen ausschließlich der gewerblichen Nutzung. Der Betrieb muss eine Gewerbeanmeldung, die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung vorweisen (muss in Kopie nachgewiesen werden).

Bewegung & Sport

Aufnahmebedingungen für Betriebe aus den Bereichen Bewegung, Fitness, Sport:

  1. Ein überzeugendes Angebot an gesundheitlich orientierten Bewegungs-Dienstleistungen mit besonderer Aufmerksamkeit für Menschen mit genuss-, sinn- und erlebnisorientierten Bewegungswünschen.
  2. Ein moderner, hinreichend großer Bewegungsbereich, der Möglichkeiten zu einfachen Bewegungen, wie z.B. Funktionsübungen und zyklischem Ausdauertraining bietet, darüber hinaus aber auch über Angebote verfügt, die höhere Anforderungen stellen, wie z.B. Aerobic, Pilates, Tanz, etc., oder komplexe/zielorientierte Bewegungsformen beinhaltet und individuell angepasst vermittelt, wie sie z.B. in Sportarten wie Tennis oder Fußball vorkommen.
  3. Ergänzend zu den unter 2. genannten Kernelementen soll mindestens ein Bereich für Anwendungen und Aktivitäten zur Regeneration (Pool, Sauna, Massagen, etc.) und ein angenehmer Aufenthaltsbereich für Entspannung und Kommunikation  (Lounge, Bistro, etc.) vorhanden sein.
  4. Qualifizierte Angebote und Programme mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis und mit verständlichen Erklärungen für den Kunden. Hierzu sollen auch Schulungs- und Seminarprogramme zur professionellen Heranführung und Entwicklung eines wellnessorientierten Lebensstils — speziell im Bewegungsbereich - gehören.
  5. Ein unaufdringliches Angebot von Aktionen und Aktivitäten, die das Gemeinschaftserlebnis fördern.
  6. Wellness-Tipps, Anregungen und Anleitungen - gedruckt oder auf elektronischen Medien - für den Kunden zum Mitnehmen für zu Hause  zu den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Körperpflege.
  7. Nur adäquat qualifizierte Fachkräfte für Bewegung, Training und Sport sowie für Behandlungen, Anwendungen und Beratung.
  8. Die Nutzbarkeit des selbständigen Trainings an 7 Tagen in der Woche, die Nutzbarkeit aller anderen Angebote an mindestens 5 Tagen in der Woche, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage.
  9. Kompromissloser Schutz vor Tabakqualm in allen geschlossenen Räumen.
  10. Schutz der Umwelt durch umweltbewusste Betriebsführung, die deutlich ein ökologisches Bewusstsein und Engagement erkennen lässt.



Behandlung & Beratung

Aufnahmebedingungen für Praxen, Institute mit Behandlungs- oder Beratungsangebot

  1. Mindestens eine der nachfolgenden Ausbildungen und/oder Abschlüsse
    a) Approbation als Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut
    b) Sonstige Hochschulabschlüsse im Bereich Gesundheit, Behandlung und/oder Beratung, wie z.B. Bachelor of Health Communication (BHC) oder Master of Public Health (MPH)
    c) Heilkundeerlaubnis nach dem HPG (Heilpraktiker)
    d) Staatl. anerkannter, abgeschlossener Ausbildungsberuf (z.B. Masseur, Physiotherapeut etc.)
    e) Mind. 1-jährige (Vollzeit) bzw. 2-jährige (Teilzeit) Fachaus-/fortbildungen mit Abschlusszertifikat in sonstigen Behandlungs- und Beratungsverfahren mit gesundheitlichem und/oder heilkundlich-therapeutischem Bezug bei privaten Ausbildungsstätten, die
    - selbst anerkanntes Fachmitglied beim Deutschen Wellness Verband sind
    - und/oder die mindestens 600 Fach-Ausbildungsstunden nachweisen            
     (der Deutsche Wellness Verband behält sich ggf. das Recht auf eine individuelle Prüfung der Bildungsmaßnahmen als Aufnahmevoraussetzung vor.)
  2. Zusatzqualifikationen
    Eine Zusatzausbildung auf den Gebieten Wellness und/oder Gesundheitsberatung,  Gesundheitsförderung, Prävention, o.ä. ist nicht erforderlich, wäre aber wünschenswert.           
    (Falls vorhanden, bitte entsprechenden Nachweis dem Mitgliedsantrag beifügen)
  3. Praktikum / Berufserfahrung
    Für alle Mitglieder – unabhängig von ihrer Ausbildung bzw. Ihrem Abschluss gilt ein nachzuweisendes Minimum von zwei Jahren Berufspraxis in Form von:
    2 Jahren Berufserfahrung oder
    1 Jahr Praktikum + 1 Jahr Berufserfahrung



Gastronomie

Aufnahmebedingungen für Personen und Betriebe mit Bezug zu Ernährung und Gastronomie

Personenmitgliedschaft

Koch/Köchin, Küchenmeister/-in,  Bäcker/-in, Bäckermeister/-in,  Konditor/-in, Konditormeister/-in,  Hauswirtschafter-/in, Hauswirtschaftsmeister/-in, Landwirt/-in, Landwirtschaftsmeister/-in, Winzer/-in, Winzermeister/-in,  Koch/Köchin mit diätetischem Ausbildungsabschluss DGE, Diätassistent/-in, Lebensmitteltechniker/-in, Oecotrophologe/-in, Ernährungingenieur/-in,  Agraringenieur/-in, Önologe/ Weinbauingenieur/-in

mit mindestens 3 jähriger Berufserfahrung  im Gesundheits- bzw. wellnessorientierten Umfeld.
Dazu zählen professionelle Handlungsweisen und Maßnahmen, die dazu geeignet sind,

  • die Nährstoffdichte von Lebensmitteln in Relation zum Energiegehalt zu optimieren
  • und zu einer gesunden Ernährung nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beizutragen.

Weitere Bedingungen in Bezug auf die Arbeitstätigkeit sind:

  • Einsatz oder Herstellung von Produkten, die nach biologischen Richtlinien erzeugt werden,
  • idealer Weise aus der Region stammen und jahreszeitengemäß zur Verfügung stehen,
  • Vermeiden von denaturierten Produkten,
  • Verzicht auf Haltbarmacher, Geschmacksverstärker und nicht natürliche Farbstoffe,
  • Achtung der Hygiene- und Umweltschutzvorschriften.

Unternehmensmitgliedschaft

Restaurant, Fast-Food Restaurant, Betriebs-und Sozialgastronomie, Bäckerei, Konditorei, Metzgerei, Weinbaubetrieb, Landwirtschaftsbetrieb

mit überwiegend wellnessorientierter Ausrichtung.

Das beinhaltet die besondere Fokussierung beim Herstellen und in Verkehr bringen von Lebensmitteln auf:

  • Frische,
  • wenn möglich jahreszeitengemäßes Angebot und biologischen Anbau,
  • regionale Herkunft der Lebensmittel,
  • Vermeidung von Denaturierung der Lebensmittel,
  • Verzicht auf den Einsatz von Haltbarmachern, Geschmacksverstärkern und nicht natürlichen Farbstoffen,
  • Achtung der Hygiene- und Umweltschutzvorschriften

Der Betrieb soll ferner in seiner werblichen und kommunikativen Darstellung seine Kompetenz bzw. Spezialisierung auf ein wellnessorientiertes Angebot deutlich herausstellen.

Für alle Restaurants, Sozial- und Betriebsgastronomien gelten zusätzlich folgende Aufnahmebedingungen:

  • Nährstoffsichernde Lieferung, Lagerung, und Zubereitung der in der Küche eingesetzten Produkte
  • Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse über eine gesundheitsfördernde Ernährung ( fettarm, wenig Salz und Zucker, viele Kräuter und Gewürze, komplexe Kohlenhydrate, viel Gemüse, wenig tierisches Eiweiss und Fett )
  • Attraktives Angebot für Vegetarier  ( Milchprodukte zulässig ) sowie auf individuellen Wunsch und nach rechzeitiger Voranmeldung auch für besondere Diätbedürfnisse ( z.B. vegan, cholesterinfrei, glutenfrei, laktosefrei, fruktosefrei, histaminfrei )
  • Ambiente zum Wohlfühlen in den Gasträumen ( Sauberkeit, zeitgemäße Möblierung, keine Speisesaal-Atmosphäre, attraktive Gestaltung )
  • Freundlicher, aufmerksamer und auch in Ernährungsfragen kompetenter  Service
  • Informationen über den Wellness -Wert des Angebotes in Speisekarten, Prospekten
  • und/oder durch Beschilderung ( z.B. Buffetleitsystem )
  • Konsequente Umsetzung des gesetzlichen Rauchverbots in den Gasträumen. Wo keine gesetzlichen Regelungen bestehen, müssen die Gasträume zu mindestens 50% ausgewiesene rauchfreie Bereiche bieten, in denen Nichtraucher kompromisslos vor Tabakrauch geschützt sind, mit Kontrollen durch die Servicemitarbeiter.



Consulting & Kommunikation

Aufnahmebedingungen für selbständige Berater, Planer und Kommunikationsexperten

Adäquate Ausbildung und Qualifikation
Nachweis einer für die ausgeübte Tätigkeit im Bereich Consulting bzw. Kommunikation passenden Ausbildung sowie ggf. weiterer geeigneter Fortbildungen.

Wellnessbezogene Berufspraxis
Mindestens drei Jahre Berufserfahrung und Praxis mit wellnessspezifischen Themen und Aufgabenstellungen.

Qualifizierte Referenzen
Nachweis von mindestens drei qualifizierten Referenzen (Empfehlungsschreiben) und ausführliche schriftliche Darstellung der damit verbundenen Projekte.

Die Anerkennung der Bewerbung erfolgt durch den Vorstand des Deutschen Wellness Verbandes e.V.



Aus- und Weiterbildung

Aufnahmebedingungen für Bildungseinrichtungen und Seminaranbieter

Bildungsangebote mit Bezug zum Wellnessbereich müssen folgende Qualitätskriterien erfüllen:

  1. Ganzheitliche Lernziele unter Berücksichtigung von Fach-, Methoden-, Sozial und Persönlichkeitskompetenzen.
  2. Die Lerninhalte, zumindest aber die Anwendungsbeispiele, müssen aus dem Spektrum der Wellness-Thematik stammen, dem Stand der Erkenntnisse im Wellnessbereich entsprechen und einen Bezug zur Wellnessphilosophie aufweisen.
  3. Angemessene Mischung didaktischer Methoden.
  4. Erfolgskontrolle (Abschlussprüfung) mit Dokumentation und Zertifizierung. 
  5. Transparente und korrekte Bezeichnungen der Angebote, Dozenten und Zertifikate, aktive Aufklärung der Interessenten über Qualität und Anerkennung von Abschlüssen und Zertifikaten.
  6. Nachgewiesene Fachkompetenzen der Dozenten.
  7. Zuordnung der Teilnehmer zu den Qualifizierungsangeboten auf der Basis von systematischen Auswahlverfahren.
  8. Ordnungsgemäße Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen.
  9. Schriftliches Curriculum mit Stundenplan.
  10. Systematische Evaluation der fachlichen und didaktischen Qualität der Angebote.

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